Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit
Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden (im folgenden Geschäftspartner genannt) oder sonstigen Geschäftspartnern schließen wir zu folgenden Bedingungen ab, soweit nicht anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtgeschäfte, auch wenn deren Anwendbarkeit nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt oder vereinbart wird.
Sollten wir abweichende Bestellbedingungen akzeptieren, so geschieht dies ausschließlich schriftlich und bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Spätestens die Annahme unserer Lieferung oder Teillieferungen gilt als Einverständnis dieser Bedingungen.
Für Rechtsgeschäfte, die in Form von Fernabsatzverträgen abgeschlossen werden, gelten die besonderen Bedingungen aus Ziffer 10.
Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermenge, Liefermöglichkeit und Preis stets freibleibend, falls sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Verpflichtet werden wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen zum Inhalt bedürfen ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abreden über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig. An die Stelle der Auftragsbestätigung tritt unser Lieferschein oder unsere Rechnung, falls wir den Auftrag ausgeführt haben, ohne den Auftrag vorher schriftlich zu bestätigen. Unsere Handelsagenturen haben keine Abschlussvollmacht.
2. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer, jedoch frei Haus in Deutschland, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
3. Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich sofern sie nicht schriftlich an „fest“ bezeichnet werden. Ist eine Lieferung auf Abruf bestellt, so ist diese in angemessener Frist vom Geschäftspartner abzurufen.
Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch von außen kommende, nicht vorhersehbare Ereignisse, sie selbst nach sorgfältigster Bearbeitung nicht vorherzusehen sind, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dieses gilt für Naturkatastrophen, Krieg oder Kriegsgefahren ebenso wie für Arbeitskämpfe. Wird die Lieferung unmöglich, so entfällt unter Ausschuss von Schadenersatz unsere Lieferpflicht.
Geraten wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz eine Verzögerungsschaden sind ausgeschlossen.
4. Versand, Gefahrenübergang
Mengeneinteilungen behalten wir uns vor, Teillieferungen sind zulässig.
Mehrkosten, die durch Berücksichtigung besonderer Versandwünsche des Geschäftspartner entstehen, gehen zu dessen Lasten, etwaige Rollgelder ebenfalls.
Bei einer Belieferung durch uns oder den von uns beauftragten Spediteur besteht eine Verpflichtung zur Anlieferung nur bis zur Rampe oder Abladestelle des Geschäftspartners, freie Zufahrt für die von uns üblicherweise verwandten Transportfahrzeuge vorausgesetzt.
5. Mängelhaftung
Die Ware ist sofort nach Eingang hinsichtlich Mängeln, Qualität und Beschaffenheit zu prüfen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber dem Verkäufer nicht zur Annahmeverweigerung.
Auch beanstandete Ware ist so lange fachgerecht zu lagern, bis wir anderweitig darüber verfügt haben. Auf Verlagen ist sie frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei Verderb beanstandeter Ware infolge unsachgemäßer Lagerung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
Wird abgenommene Ware nachträglich als verdorben reklamiert, kann der Nachweis dafür, dass der Verderb vom Besteller nicht zu vertreten ist, nur durch ein veterinär-medizinisches Gutachten, welches auf Kosten des Bestellers einzuholen ist, geführt werden.
Als versteckte Mängel gelten nur solche, die auch bei sorgfältiger und eingehender Untersuchung – gegebenenfalls durch ausreichende Stichproben – beim Empfang der Ware nicht entdeckt werden konnten. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, einen Vertreter oder einen von uns eingeschalteten Sachverständigen bereitzustellen. Unterlässt der Käufer die Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Waren vorliegt, sind wir gegenüber dem Unternehmer zur Nacherfüllung nach unserer Wahl berechtigt.
Im Hinblick auf die Nacherfüllung sind wir gegenüber einem Unternehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden.
Kann eine solche Nacherfüllung in angemessener Zeit nicht erreicht werden oder ist sie aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich, so hat ein Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 Abs. 1-2 und 4-6 BGB bleiben unberührt; die §§ 478 Abs. 3, 476 BGB finden keine Anwendung.
Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Frist bei uns oder auf einem uns geeignet erscheinenden Wege auf Rechnung des Käufers zu verwerten.
Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so ist deren Übersendung oder anderweitige Verfügung nur mit unserer Zustimmung zulässig. Ein Recht auf Besichtigung der beanstandeten Ware muss uns jederzeit eingeräumt werden.
Die gelieferte Stückzahl der Ware ist im Beisein des Fahrers unseres Hauses oder der von uns beauftragten Spedition sofort zu überprüfen. Eine spätere Reklamation des Unternehmers kann nicht anerkannt werden.
Gewichtsreklamationen können nur dann anerkannt werden, wenn sie durch amtliche Verwiegung anhand von Wiegekarten nachgewiesen werden können.
6. Haftung
Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Haftung – nur, wenn ein Schaden
a) durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt.
Wurde der Schaden durch ein lit. a) des vorstehenden Absatzes entsprechendes Verhalten verursacht, so haften wir für diesen Schaden nur, wenn mit dessen Eintritt bei Vertragsabschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise gerechnet werden musste.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die auf grund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
In den Fällen der Abs. 2 u. 3 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für typischerweise voraussehbare Schäden übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Lieferung/Leistung in keinem Fall die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur, soweit keine gesetzlichen zwingenden Regelungen, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum Zinsen gem. den jeweiligen Zinssätzen der Geschäftsbanken für ungesicherte Überziehungskredite zu berechnen. Rechnungsbeträge, die nicht innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sind, können wir zzgl. der damit verbundenen Kosten ohne vorherige Anzeige durch die Post oder die Bank einziehen lassen. Bei Erstaufträgen können wir die Lieferung von Vorauskasse abhängig machen.
Wird mit dem Kunden zur Bezahlung unserer Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so verzichtet der Kunde hiermit uns gegenüber auf das Recht zum Widerruf nach Vorlage der Lastschrift bei der Bank.
Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Wechsel an, setzen wir stets Diskontfähigkeit voraus. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung weiter zu liefern. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Käufers verlangen. Desgleichen sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung des Käufers hinsichtlich des aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Ansprüche aus Mängelhaftung zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit diese Gegenansprüche nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Abtretung von Forderungen des Käufers uns gegenüber ist ausgeschlossen.
Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
Der Kunde ist zu Teilleistungen nicht berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten, die uns gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet sind. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung unserer Saldoforderungen.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignungen, sind ihm untersagt.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns erworbenen Waren, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Vorbehaltsware.
Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einzuziehen.
Wir sind berechtigt, die Ermächtigung des Schuldners zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen jederzeit zu widerrufen. Wir können jederzeit verlangen, dass der Kunde uns eine Aufstellung über die in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltswaren und eine Aufstellung über die an uns abgetretenen Forderungen nebst den zugehörigen Rechnungsdurchschriften übermittelt und die Drittschuldner über die erfolgte Forderungsabtretung unterrichtet. Wir werden von diesen Rechten jedoch nur in den unter Ziffer 7.) genannten Fällen Gebrauch machen.
Bearbeitet der Vertragspartner die von uns gelieferte Ware weiter, gilt als vereinbart, dass wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung erwerben.
Bei etwaigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abtretenden Forderungen ist der Besteller verpflichtet, die Vollstreckungsorgane über unsere Rechte zu informieren und uns von den Zugriffen unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Intervention erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Kosten etwaiger Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.
Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben.
9. Besondere Hinweise
Frische- und geräucherte Wurstwaren sind sofort nach Erhalt auszupacken und im Sommer in luftdicht-kühlen Räumen, im Winter frostfrei aufzubewahren. Konserven sind stets kühl zu lagern und vor Nässe zu schützen. Die Haltbarkeitsdauer beträgt bei sachgerechter Lagerung für alle Artikel: s. MHD-Angaben zu dem jeweiligen Artikel im Produktpass.
10. Fernabsatzverträge
Der Kunde hat die Möglichkeit, sich auf der von uns zur Verfügung gestellten Internetplattform Produkte anzuschauen und Produktblätter zu downloaden eine Bestellung ist nur telefonisch, schriftlich, per Fax oder bei unseren Außendienstmitarbeitern möglich.
Ausschließlich für Verbraucher im Sinne der § 13 BGB gilt das im Folgenden mitgeteilte Widerrufs- und Rückgaberecht:
Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, der Kunde hat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Die Firma
Hans Kremers GmbH
Dieselstraße 27-33
41189 Mönchengladbach
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertsatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr unseres Hauses möglich in der Originalverpackung zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Hinweis:
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten ist.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Mönchengladbach.
Gerichtsstand für alle Klagen ist Mönchengladbach.
Dies gilt auch für Wechsel- oder Scheckverbindlichkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl auch an seinem Sitz zu verklagen.
Für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 06/10
Firmensitz: Dieselstrasse 27-33 Postfach 40 01 03 • 41189 Mönchengladbach
Tel. +49 2166 5507-0 • Fax +49 2166 5507-39
eMail: info@kremers-wurst.de • www.kremers-wurst.de